Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Grundpflege nach SGB XI im Raum Kirchhain

Professionelle Versorgung durch den Pflegedienst LieblingsMensch

Die Grundpflege ist ein wesentlicher Bestandteil der häuslichen Pflege und wird nach den Richtlinien des Sozialgesetzbuches (SGB) XI erbracht. Sie umfasst grundlegende Unterstützung im Alltag, wie zum Beispiel Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität.

Unser ambulanter Pflegedienst LieblingsMensch bietet Ihnen eine bedarfsgerechte Versorgung, die individuell auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt ist. So ermöglichen wir es Ihnen oder Ihren Angehörigen, trotz gesundheitlicher Einschränkungen in den eigenen vier Wänden zu bleiben.

Unsere Leistungen in der Grundpflege

Die Grundpflege nach SGB XI beinhaltet unter anderem:

  • Unterstützung bei der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden)
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
  • Mobilitätshilfe (Lagerung, Transfer und Bewegungsunterstützung)
  • Förderung der Eigenständigkeit im Alltag

Individuelle Grundpflege für mehr Lebensqualität

Unser ambulanter Pflegedienst steht für eine individuelle, bedarfsgerechte Betreuung. Unsere geschulten Pflegekräfte stehen Ihnen zu vereinbarten Zeiten zur Seite, um die tägliche Grundpflege professionell und einfühlsam zu gewährleisten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Grundpflege

Wer hat Anspruch auf die Grundpflege?

Alle Personen mit anerkanntem Pflegegrad (ab Pflegegrad 1) haben Anspruch auf die Grundpflege nach SGB XI. Die Pflegekasse übernimmt je nach Pflegegrad anteilig die Kosten.

Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse?

Die Höhe der Kostenübernahme hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab. Zusätzlich kann der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich für ergänzende Unterstützungsleistungen genutzt werden.

Wie beantrage ich die Grundpflege?

Ein Antrag auf Pflegeleistungen muss bei der Pflegekasse gestellt werden. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

Wie oft kommt eine Pflegekraft zur Grundpflege?

Die Häufigkeit der Pflegeeinsätze wird individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Je nach Pflegegrad und Bedarf sind tägliche oder mehrmals wöchentliche Besuche möglich.

Kann Grundpflege mit anderen Pflegeleistungen kombiniert werden?

Ja, Grundpflege kann mit Behandlungspflege, hauswirtschaftlicher Unterstützung oder Betreuungsleistungen kombiniert werden, um eine umfassende Versorgung sicherzustellen.

Wir sind für Sie da!

Sie haben Fragen zur Grundpflege oder möchten wissen, welche Leistungen Ihnen zustehen? Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei der Antragstellung bei der Pflegeversicherung.

Kontaktieren Sie uns jetzt – Ihr Team vom Pflegedienst LieblingsMensch freut sich auf Ihre Anfrage!

Vertrauen Sie unserem Pflegedienst, wenn es um die ambulante 24-Stunden-Pflege geht. Diese umfasst:

  • Grundpflege
  • Förderung der Eigenständigkeit
  • Vorbeugung weiterer Gesundheitsprobleme (Prophylaxe)
Zum Seitenanfang