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Individuelle Pflegeberatung vom Pflegedienst in Kirchhain

Wir lassen keine Fragen offen!

Viele Menschen wissen nicht, dass sie während der gesamten Pflegezeit einen gesetzlichen Anspruch auf eine Pflegeberatung haben. Werden ein Pflegegrad oder eine Leistung wie Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege oder Pflegegeld beantragt, wird generell auf das Angebot der Pflegeberatung hingewiesen. Als qualifizierte Pflegeberater*innen übernehmen wir diese Aufgabe gerne für Sie und sorgen so dafür, dass Sie jederzeit umfassend informiert sind!

Kontakt aufnehmen

Definition Pflegeberatung

Der Anspruch auf eine Pflegeberatung wird im Sozialgesetzbuch (SGB) XI geregelt. Führt die zuständige Stelle die Beratung nicht innerhalb von 14 Tagen durch, erhält der Pflegebedürftige einen Beratungsgutschein, den er bei einem privaten Anbieter wie unserem Pflegedienst einlösen kann. So sollen pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen ausführlich zu ihren Möglichkeiten und Rechten im Bereich der Pflege aufgeklärt und alle Fragen beantwortet werden.

Leistungen der Pflegeberatung

Eine Pflegeberatung richtet sich sowohl an zu pflegende Personen als auch an pflegende Angehörige. Spätestens, wenn eine Pflegebedürftigkeit eintritt, ist eine ausführliche und unabhängige Beratung wichtig. Unsere Pflegeberater*innen nehmen sich Zeit für Ihre Anliegen, erörtern mit Ihnen die aktuelle Pflegesituation und beraten Sie intensiv zu allen Fragen, zum Beispiel zu zustehenden Leistungen für Pflegebedürftige, Pflegekosten, Organisation der Pflege und Entlastungsmöglichkeiten für Angehörige.

Es gibt viele Leistungen für die Pflege und Betreuung pflegebedürftiger Personen sowie die Unterstützung ihrer Angehörigen. Nutzen Sie unser Wissen, um sich über Ihre Ansprüche und Rechte zu informieren. Unsere Pflegeberater*innen entwickeln mit Ihnen einen maßgeschneiderten Plan für Ihre bestmögliche Versorgung!

Ihr moderner Dienstleister rund um alle Belange der ambulanten Pflege

Unser Pflegedienst verfügt über ein langjähriges, funktionierendes Netzwerk in den Bereichen ambulante, teilstationäre und stationäre Pflege. Unsere freundlichen Mitarbeiter*innen sind fachlich immer auf dem neusten Pflegestand. Gemeinsam mit Ihnen sind wir in der Lage, eine optimale Pflege zu realisieren.

Wir unterstützen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit dem Ziel der Förderung und dem Erhalt von Fähigkeiten sowie der Entlastung pflegender Angehöriger. Als Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen sind wir der richtige Ansprechpartner für jegliche Fragen rund um die Kranken- und Altenpflege. Zu unseren Leistungen zählen:

Pflegeberatung, Information und Aufklärung

  • Erfassung und Analyse des Hilfebedarfs
  • Erstellung eines Versorgungsplans
  • Beratung zu Leistungen, Pflegehilfsmitteln, Wohnraumgestaltung, Rehabilitation und Betreuung
  • Unterstützung bei der Antragstellung
  • Begleitung und Überwachung von Maßnahmen
  • Auswertung komplexer Versorgungssituationen

Unterstützung für pflegende Angehörige §45 SGB XI

  • individuelle häusliche Schulungen zu Pflegeproblemen und -situationen
  • Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige
  • pflegerische Überleitung aus dem Krankenhaus durch Begleitung und Unterstützung des Entlassungsprozesses
  • Schulungskurse für Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen

Kostenübernahme

Diese Leistungen sind in aller Regel kostenfrei und für privat Versicherte erstattungsfähig:

  • Beantragung der Verhinderungspflege
  • Beratung zur Höherstufung
  • Beratung zu Widersprüchen
  • Vor- und Nachbereitung MDK-Gutachten (beantragen bzw. höherstufen)
  • Beratung wohnumfeldverbessernder Maßnahmen
  • Leistungen der Pflegeversicherung

Unser Pflegedienst arbeitet mit den meisten Pflegekassen und deren Beratungsunternehmen zusammen. Fehlt ein Vertrag, vermitteln wir kostenfreie Angebote oder bieten eine private Rechnungsstellung an. Jeder Versicherte erhält ein kostenloses Angebot über die Pflegekasse oder den Pflegestützpunkt.

Unsere zusätzliche Unterstützung

Neben den Leistungen der Pflegeberatung in der Pflegeversicherung bieten wir Ihnen ein umfassendes zusätzliches Beratungsangebot an, um Sie weit über die gesetzlichen Beratungsleistungen auf Wunsch unterstützen zu können:

  • Anwesenheit bei MDK-Gutachten
  • Verfassen und Verschriftlichen von Widersprüchen und pflegefachlichen Stellungnahmen
  • Ausfüllen von Anträgen zur Verhinderungspflege, Schwerbehindertenrecht, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und sonstige Antragsstellungen

Diese Leistungen werden nicht von den Kassen übernommen – wir erstellen Ihnen aber gerne ein unverbindliches Angebot. Sprechen Sie uns einfach an!

Häufig gestellte Fragen zur Pflegeberatung

Wie oft sollte eine Pflegeberatung erfolgen?

Liegen die Pflegegrade 1, 2 und 3 vor, ist eine halbjährliche Beratung, bei den Pflegegraden 4 und 5 eine vierteljährliche Beratung vorgesehen. Wichtiger Hinweis: Das Angebot der Pflegeberatung ist eng mit der Leistung des Pflegegelds verknüpft. Nehmen Sie die Beratungstermine als Pflegebedürftiger nicht wahr, kann das Pflegegeld gekürzt werden. Daher ist die Pflegeberatung nicht nur ein Angebot, sondern auch eine Verpflichtung.

Wie wird eine Pflegeberatung durchgeführt?

Kommt es zur Pflegebedürftigkeit, sind die Betroffenen oft unsicher, was die nächsten Schritte, die Leistungen und die Bürokratie angeht. Die Aufklärung pflegebedürftiger Personen und ihrer Angehörigen steht im Mittelpunkt der Pflegeberatung. Erfolgen kann das Gespräch je nach Wunsch zu Hause oder in den Räumlichkeiten unseres Pflegediensts.

Wie wird die Pflegeberatung finanziert?

Nach SGB XI übernehmen die Pflegekassen die Kosten für die Beratung.

Wie lange dauert eine Pflegeberatung?

Eine Beratung dauert zwischen 30 und 60 Minuten.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für die Pflegeberatung!

Jetzt Beratungstermin vereinbaren!

Profitieren Sie von einer ausführlichen Pflegeberatung durch unseren Pflegedienst. Wir beraten zu pflegende Personen und pflegende Angehörige zu:

  • Zustehenden Leistungen
  • Pflegekosten
  • Organisation der Pflege
  • Entlastungsmöglichkeiten für Angehörige
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